Letzte Änderung: 25.05.2019

AVIG – Arbeislosenversicherung

Das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (SR 837.0; Arbeislosenversicherungsgesetz / AVIG) will den versicherten Personen einen angemessenen Ersatz bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, schlecht Wetter und Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers garantieren.

Das AVIG will zudem drohende Arbeitslosigkeit verhindern, bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen und die rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern.

Was tun bei Arbeitslosigkeit oder kurz bevorstehender Arbeitslosigkeit? Die Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle („RAV“) sind zuständig für die Dienstleistungen rund um die Arbeitslosigkeit und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sowie die Versicherungsleistungen.

Für die Anmeldung auf dem RAV sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:

  1. AHV-Ausweis / Sozialversicherungsausweis
  2. Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis
  3. Komplettes Bewerbungsdossier (Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Diplome etc.)
  4. Kopie des letzten Arbeitsvertrags (sofern vorhanden)
  5. Kopie des Kündigungsschreibens

 

Nützliche Links:

arbeit swiss: https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/service/.../formulare-fuer-arbeitslose.html  

RAV-Standorte Zürich: https://awa.zh.ch/internet/volkswirtschaftsdirektion/awa/de/arbeitsmarkt/beratung_im_rav/rav_standorte.html

RAV Aargau: https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home.html

RAV Bern: https://www.vol.be.ch/vol/de/index/arbeit/arbeitslosigkeit/vorgehen_arbeitslosigkeit.html