Letzte Änderung: 01.06.2019

AHV – rechtliche Grundlagen

In der Systematischen Rechtssammlung des Bundes finden sich die Bestimmungen über die Sozialversicherungen unter der Ziffer 83. Das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) findet sich unter Ziffer SR 831.10

 

In der AHV sind insbesondere alle in der Schweiz wohnhaften Personen obligatorisch versichert. Versichert sind zudem grundsätzlich auch alle Personen, die in der Schweiz einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Beitragspflichtig sind aber auch Erwerbstätige, die bereits Rentenbezüger sind soweit das Einkommen den Freibetrag übersteigt.

Nebst dem einschlägigen Gesetz ist aus praktischer Sicht die Wegleitung über den massgeblichen Lohn (WML), herausgegeben vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), von erheblicher praktischer Bedeutung. In der umfangreichen WML sind alle möglichen Tatbestände bezüglich Lohn erörtert und auch die Veranlagungs- und Gerichtspraxis wird periodisch in die WML eingearbeitet. Siehe:

https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6944/download

 

Für internationale Sachverhalte sind die verschiedenen bilateralen und internationalen (EU/EFTA/EWG) Sozialversicherungsabkommen zu beachten, insbesondere auch die Bestimmungen für entsendete Mitarbeiter.

 

Für die Versicherungspflicht ist die Wegleitung über die Versicherungspflicht in der AHV/IV (WVP) zu beachten. Die diversen Anhänge zur WVP geben gute Übersichten über die verschiedensten Konstellationen von selbständig und unselbständig Erwebstätigen mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland (Vertragsstaaten oder Drittstaaten) sowie abhängig vom Ort, wo die Erwerbstätigkeit ausgeführt wird.

 

Es sei ferner auf die folgende Webseite des BSV verwiesen:

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/informationen-fuer/versicherte/ahv.html#-402402662

Auf dieser gut gegliederten Webseite sind die wichtigsten Fragen und Antworten zur AHV zu finden sind