Checkliste AHV-Grundwissen
Im folgenden finden sich als Self-Check einige grundsätzliche Fragen aus dem Bereich des AHV-Beitrags- und AHV-Leistungsrechts, über die Klarheit gewonnen werden sollte. Für eine Vertiefung einzelner Fragestellungen sei auf die weiteren Artikel oder die einschlägigen Merkblätter der AHV verwiesen.
Beitragspflicht:
- Bin ich mir bewusst, dass ich bei einem Wohnsitz in der Schweiz nach dem Erreichen des 20. Altersjahres bis zur Erreichung des AHV-Alters AHV-beitragspflichtig bin?
- Weiss ich, dass ich bei Ausüben einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz grundsätzlich immer AHV-pflichtig bin und nach Erreichung des ordentlichen Rentenalters nur ein AHV-pflichtiges Einkommen von monatlich bis CHF 1‘400 von der Beitragspflicht ausgenommen ist?
- Bin ich mir als ausländischer Staatsbürger aus einem EU- oder anderen Drittstaat bewusst, dass allenfalls spezielle Bestimmungen aufgrund von Sozialversicherungsabkommen zur Anwendung kommen oder angerufen werden könnten?
- Bin ich mir bewusst, dass ich zur Erreichung einer vollen Rente auch die volle Anzahl Beitragsjahre erreichen muss (45 für Männer, 44 für Frauen) und ansonsten keine Vollrente erhalte sondern nur eine Teilrente, selbst wenn ich im Übrigen ein sehr hohes AHV-pflichtiges Einkommen erziele?
- Bin ich mir bewusst, dass für die Erzielung einer Maximalrene über die gesamte Beitragszeit ein bestimmtes durchschnittliches Einkommen erzielen muss?
- Bin ich mir bewusst, dass mein Ehepartner in der AHV grundsätzlich mitversichert ist, vorausgesetzt meine Beiträge betragen mindestens das Doppelte des minimalen AHV-Beitrags pro Jahr?
- Bin ich mir bewusst, dass ich bei einem längeren Auslandaufenthalt mich bei der AHV freiwillig versichern kann?
- Bin ich mir bewusst, dass ich mich bei längerer Unterbrechung meiner Erwerbstätigkeit bei der AHV als nichterwerbstätige Person versichern muss (es sei denn, der Versicherungsschutz sei über den Ehepartner sichergestellt oder der minimale Jahresbeitrag im Kalenderjahr sei schon geleistet)?
- Bin ich mir bewusst, dass die Berechnung der Beiträge als Nichterwerbstätiger von der Höhe meines übrigen Einkommen und Vermögen abhängt und maximal CHF 24‘100 pro Jahr betragen kann?
Hinweis: Als Nichterwerbstätige gelten auch Versicherte, die nicht dauernd voll erwerbstätig sind und deren Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge weniger als die Hälfte der Beiträge ausmachen, die sie als Nichterwerbstätige entrichten müssten. Als nicht dauernd voll erwerbstätig gilt, wer weniger als 9 Monate im Jahr oder weniger als 50 % der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig ist (s. auch AHV-Merkblatt 2.03)
AHV-Rentenhöhe:
- Bin ich mir bewusst, dass meine AHV-Rente im Wesentlichen von zwei Faktoren abhängt, nämlich einer vollen Beitragsdauer und einem gewissen durchschnittlichen Erwerbseinkommen?
- Weiss ich, dass ich für das Aufziehen von Kindern auch Erziehungsgutschriften erhalte, die allenfalls rentenerhöhend sind?
- Bin ich mir bewusst, dass die Fortführung einer Erwerbstätigkeit nach Bezug einer AHV-Rente keinen Einfluss mehr auf die Höhe meiner AHV-Rente hat?
- AHV-Vorbezug: Ist mir bekannt, dass ich die Rente schon ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter (65 für Männer, 64 für Frauen) beziehen kann, dafür aber für den Rest meines Lebens eine entsprechend reduzierte AHV-Rente erhalten werde (Kürzung um 6.8% bei einem Jahr Vorbezug und Kürzung um 13.6% bei einem Vorbezug von zwei Jahren)?
- AHV-Aufschub: Ist mir bekannt, dass ich meine Rente auch bis zu fünf Jahre aufschieben und dadurch meine Rente um bis zu maximal 31.5% erhöhen kann?
- Hinweis: s. AHV-Merkblatt 3.04 Leistungen der AHV – Flexibler Rentenbezug)
- Weiss ich, dass die AHV-Rente bei Ehepaaren allenfalls begrenzt (plafoniert) werden kann, indem die Rente beider Ehegatten im AHV-Alter auf 150% einer maximalen Rente beschränkt ist und den Ehegatten je zur Hälfte ausbezahlt wird?
- Weiss ich, dass die AHV-Rente an die Entwicklung der Löhne und Preise (Mischindex) gekoppelt ist und die Anpassung der Rente abhängig von der Entwicklung dieser Indexi ist?
Verschiedenes:
- Weiss ich, dass die AHV für mich ein individuelles Konto führt und ich mir über die Bestellung eines Auszuges bei einer Ausgleichskasse versichern kann, dass alle beitragspflichtigen Einkommen ordentlich erfasst sind und die Anzahl Beitragsjahre komplett ist?
- Weiss ich, dass ich die AHV-Rente aktiv beantragen muss?
- Weiss ich, dass ich auch einen AHV-Rentenauschub vor dem Erreichen des AHV-Alters anmelden muss?