Checkliste Steuerplanung für Arbeitnehmer
(für Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Schweiz, die nicht an der Quelle besteuert werden)
Steuern fallen bei vielen Vorgängen an und belasten die Steuerpflichtigen zum Teil erheblich. Durch geeignete Massnahmen lässt sich die Steuerbelastung oft reduzieren, vermeiden oder eventuell aufschieben. Hier finden Sie die wichtigsten Gesichtspunkte die von Privatpersonen zu beachten sind.
Wohnsitz
Die Besteuerung des Einkommens, insbesondere auch des Erwerbseinkommen aus einer unselbständigen Erwerbstätigkeit, erfolgt grundsätzlich am Wohnsitz. Wird im Verlauf eines Kalenderjahres der Wohnsitz innerhalb der Schweiz verlegt, ist in der Regel der Wohnsitz am Ende des Kalenderjahrs für die Besteuerung des Einkommens für das gesamte Steuerjahr massgeblich. Ebenfalls am Wohnsitz des Schenkers oder Erblassers knüpft in der Regel eine allfällige Schenkungs- und Erbschaftssteuer an.
Wichtige Ausnahmen vom Wohnsitzprinzip sind der Liegenschaftsbesitz und selbständige Erwerbstätigkeit, die jeweils ein Spezialsteuerdomizil begründen
- Bin ich mir bewusst, was die Wohnsitzwahl steuerlich für mich bedeutet und wie sich die Einkommens- und Vermögenssteuerbelastung sowie allenfalls die Erbschaftssteuer für meine Erben durch einen anderen Wohnsitz verändern könnte?
- Bin ich mir bewusst, an welchen weiteren Orten ich allenfalls steuerliche Anknüpfungen begründe?
Marginaler Steuersatz
Der marginale Steuersatz gibt an, zu welchem Steuersatz der letzte Franken des steuerbaren Einkommens besteuert wird. Typischerweise ist der marginale Steuersatz auch identisch mit dem höchsten Steuersatz zu welchem das Einkommen besteuert wird.
- Kenne ich meinen marginalen Steuersatz? Oder einfacher ausgedrückt: Weiss ich, wieviel Steuern ich sparen könnte, wenn ich mein steuerbares Einkommen um z.B. CHF 5‘000 reduzieren könnte?
Hinweis: Die Steuerbelastung auf den z.B. letzten CHF 5‘000 lässt sich am besten so ermitteln, indem man zwei Steuerberechnungen vornimmt und dabei das steuerbare Einkommen bei der zweiten Berechnung um den Betrag von z.B. CHF 5‘000 reduziert. Die Differenz der sich ergebenen Steuerbeträge zeigt auf, welche Steuern auf das um CHF 5‘000 reduzierte Einkommen entfallen. Dividiert man diesen Differenzbetrag durch den Betrag von CHF 5‘000, so erhält man die marginale Belastung dieses obersten Einkommens als Prozentzahl. Je höher der marginale Steuersatz, desto effizienter ist jede Steuereinsparung.
Erwerbseinkommen
Ein Lohnausweisempfänger hat wenig Spielraum für steuerliche Optimierungen. Es kann aber z.B. im Hinblick auf eine geplante Anstellung sinnvoll sein zu überprüfen, ob der Arbeitgeber die Salärnebenleistungen optimal für die Arbeitnehmer ausgestaltet hat.
- Bin ich mir darüber im Klaren, ob mein Arbeitgeber Sozialleistungen anbietet, die mir optimale Abzugsmöglichkeiten bieten? - Z.B. eine ausgebaute Vorsorgeeinrichtung, die über die obligatorische berufliche Vorsorge hinausgeht)?
- Profitiere ich von steuerbefreiten Repräsentationsspesen , steuerfreien Nebenleistungen oder von einem steuerprivilegierten Mitarbeiterbeteiligungsprogramm?
Vermögenserträge
Vermögenserträge in Form von Zinsen und Dividenden sind grundsätzlich steuerbare Einkünfte. Demgegenüber sind Kapitalgewinne auf beweglichem Privatvermögen steuerbefreit.
- Bin ich mir bewusst, wie ich mein Vermögen allenfalls so strukturieren kann, dass geringere steuerbare Vermögenserträge anfallen und stattdessen Mehrwerte überwiegend in der Form von steuerfreien Kapitalgewinnen anfallen?
- Wie stelle ich sicher, dass auf Quellensteuern auf ausländischen Zins- und Dividendenerträgen soweit möglich eine Rückerstattung verlangt wird und, soweit in den Doppelbesteuerungsabkommen vorgesehen, eine pauschale Steueranrechnung in der Schweiz erfolgt?
- Bin ich mir bewusst welche Einkommenssteuerfolgen Fond-Anlagen und strukturierte Produkte haben (z.B. Anlagen in luxemburgische SICAV-Fonds)?
Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel
Eine sehr aktive Vermögensverwaltung, eventuell sogar unter Verwendung von Fremdkapital (z.B. Lombardkredite), kann unter Umständen als „gewerbsmässig“ im Sinne des Einkommenssteuerrechts qualifizieren. Dies hat zur Folge, dass auch Kapitalgewinne steuerbar sind und Sozialabgaben (AHV etc.) geschuldet sind.
Hinweis: Das Kreisschreiben Nr. 36 „Gewerbsmässiger Wertschriftenhandel“ der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 27. Juli 2012 definiert näher, wann die Kriterien von Gewerbsmässigkeit vorliegen und welche Bedingungen vorliegen müssen, damit eine Gewerbsmässigkeit auf jeden Fall ausgeschlossen werden kann.
- Bin ich mir darüber im Klaren, ob ich diese Kriterien erfülle und ich eine steuerliche Gewerbsmässigkeit ausschliessen kann?
- Falls ich mich nicht im "grünen Bereich" des Kreisschreibens bewege: Kann ich das Risiko des gewerbsmässigen Wertschriftenhandels im Sinne des Steuerrechts einschätzen?
Selbstbewohnte Liegenschaft
Liegenschaftsunterhaltskosten, nicht jedoch wertvermehrende Aufwendungen oder andere spezielle Ausgaben, sind steuerlich grundsätzlich abzugsfähig. Der Abzug kann in den meisten Kantonen wahlweise aufgrund einer Pauschale oder auf der Basis der effektiven Kosten geltend gemacht werden.
- Plane ich die Liegenschaftsunterhaltskosten und/oder Investitionen in energiesparende Einrichtungen bewusst unter steuerlichen Gesichtspunkten, damit ich eine optimale Steuerwirkung auf diesen Liegenschaftsunterhaltskosten und steuerbegünstigten Investitionen habe?
Falls das Eigenheim nach Auszug der Kinder nicht mehr voll benutzt wird:
- Kann ich einen Unternutzungsabzug für leerstehende Zimmer geltend machen? Hinweis: Wegleitung zur Steuererklärung beachten.
Säule 3a
- Profitiere ich von der Möglichkeit, steuerwirksame Einzahlungen in die 3. Säule a vorzunehmen und bin ich mir bewusst, welche Steuerersparnis ich damit erziele?
Pensionskasseneinkauf
- Bin ich mir aufgrund der Angaben auf meinem Vorsorgeausweis oder aufgrund einer entsprechenden Anfrage bei meiner Vorsorgeeinrichtung bewusst, ob mir noch eine Einkaufsmöglichkeit in die Vorsorgeeinrichtung offen steht?
Falls eine Einkaufsmöglichkeit besteht:
- Plane ich einen allfälligen Einkauf in die Pensionskasse und habe ich mir allenfalls Überlegungen gemacht, wie ich diesen Einkauf finanziere?
- Bin ich mir bewusst, wie hoch die Steuerersparnis aufgrund eines Einkaufes sein wird?
Hinweis: s. Berechnungstools von Easypension, mit dem sich die steuerlich bedingte Rendite auf einem Pensionskasseneinkauf berechnen lässt (in Vorbereitung).
BVG-Altersleistungen
Die Altersleistungen eines Steuerpflichtigen aus der beruflichen Vorsorge bestehen in einem Rentenanspruch (für sich und allenfalls Angehörige) oder aber in einem Anspruch auf eine Kapitalauszahlung. Auch eine Kombination von Rente und Kapital ist möglich.
- Kenne ich die spezifischen Bestimmungen meiner Vorsorgeeinrichtung hinsichtlich der Altersleistungen?
- Weiss ich, welchen Anteil des Altersguthabens ich als Kapital beziehen kann? -Gesetzlich sind dies mindestens 25%; viele Vorsorgeeinrichtungen sehen aber auch eine vollumfängliche Kapitalbezugsmöglichkeit von 100% vor.
- Weiss ich, mit welchem zeitlichen Vorlauf ich einen Kapitalbezug anmelden muss?
- Bin ich mir bewusst, dass ich Pensionskasseneinkäufe innert der letzten drei Jahre vor Fälligkeit der Altersleistung in der Regel nicht als Kapital beziehen kann bzw. dass Einkäufe, die in den letzten drei Jahren gemacht wurden nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können?
BVG-Kapitalbezug
Ein Kapitalbezug wird am Wohnsitz zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Leistung besteuert. Die Besteuerung zwischen den Kantonen bzw. Gemeinden variiert erheblich.
- Habe ich mir vertiefte Überlegungen gemacht, nicht nur in steuerlicher Hinsicht, ob ich überhaupt einen Kapitalbezug tätigen will oder tätigen soll?
- Habe ich mir auch überlegt, Kapitalbezüge zeitlich zu staffeln, um von einer Brechung der Steuerprogression zu profitieren (und sind mir die entsprechenden Steuereinsparungen und arbeitsvertraglichen Aspekte für ein solches Szenario klar)?
- Habe ich mir allenfalls auch überlegt, das Alterskapital nur zum Teil als Kapital zu beziehen und zum anderen Teil als Rente?
- Habe ich mir auch überlegt, meinen Wohnsitz rechtzeitig zu verlegen, um vom günstigen steuerlichen Umfeld des neuen Wohnsitzes zu profitieren?
Hinweis: Eine Wohnsitzverlegung muss eine tatsächliche, bleibende Veränderung des Lebensmittelpunktes mit sich bringen. Eine nur zeitweise Verlegung des Wohnsitzes könnte als Steuerumgehung angesehen werden und die Besteuerungskompetenz verbliebe beim bisherigen Wohnsitz.
Grundstückgewinne
S. separate Checkliste Grundstückgewinnsteuer (in Vorbereitung)
Finanzierung von Steueroptimierungsmassnahmen
Oft unterbleiben steuerlich sinnvolle Massnahmen infolge mangelnder Liquidität.
- Habe ich mir Gedanken über eine sinnvolle Refinanzierung gemacht, damit steuerlich sinnvolle Investitionen nicht unterbleiben? – Z.B. durch Aufstockung einer Hypothek, einen Vorbezug von Vorsorgegeldern („WEF“) oder ein privates Darlehen?
Komplexe Verhältnisse
Bei komplexen Verhältnissen (wie Ruhestands- oder Nachfolgeplanung sowie Liegenschaftstransaktionen) oder bei hohem Einkommen oder Vermögen empfiehlt es sich in der Regel, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Beratungskosten in solchen Verhältnissen stehen praktisch immer in einem günstigen Verhältnis zu den möglichen Steuerersparnissen bzw. zu den Risiken, die ohne professionelle Beratung drohen.
- Sollte ich in meinen Verhältnissen mindestens prüfen, ob ich professionelle Hilfe in Anspruch nehmen sollte?
- Mit wem könnte ich über eine allfällige Inanspruchnahme professioneller Hilfe sprechen?
- Kann ich allenfalls ein unentgeltliches Erstgespräch verlangen, um einen allfälligen vertieften Beratungsbedarf zu ermitteln?