Letzte Änderung: 01.06.2019

Checkliste Nachlassplanung

Der Nachlass einer Person umfasst die gesamten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt ihres Ablebens. Diese Checkliste verschafft einen Überblick über die Themen und Aspekte, die im Hinblick auf eine Hinterlassenschaft zu berücksichtigen sind. 

 

Rechtliche Anknüpfung eines Nachlasses

Im Todesfall richtet sich die Eröffnung des Nachlasses grundsätzlich nach dem Recht des Wohnsitzstaates des Erblassers, d.h. nach schweizerischem Recht bei einer Person mit Wohnsitz in der Schweiz. Je nach Biografie, Nationalität des Erblassers, Lage und Art des Vermögens sowie Wohnsitz von Erben bestehen aber mögliche rechtliche Anknüpfungen weiterer Rechtsordnungen. Ohne pro-aktive Nachlassplanung nimmt ein Erbgang den gesetzlich vorgesehenen Verlauf.
 
Hinweis: Das Erbrecht ist im ZGB, 3. Teil geregelt (ZGB Art. 457ff); allenfalls sind aber auch die Bestimmungen über das eheliche Güterrecht von Bedeutung (ZGB Art. 120ff)
 

Ziele einer Nachlassplanung

Die Ziele einer Nachlassplanung sind insbesondere folgende:
 

Internationale Anknüpfungspunkte?

 

Familiäre Situation

Folgende Aspekte sind allenfalls zu berücksichtigen:
 

Vermögenssituation

Die Vermögenssituation eines Erblasser wird in der Regel wesentlich durch das Ehegüterrecht mitbestimmt, v.a. wenn ein Ehepaar dem ordentlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung unterstellt ist. Die im Erbfall massgebliche Vermögensmasse bemisst sich also nach erfolgter güterrechtlicher Auseinandersetzung).
 
Dies vorausgesetzt sind insbesondere folgende vermögensrechtliche Aspekte relevant:
 
 

Bestehende Verfügungen

 

Persönliche Anliegen nicht vermögensrechtlicher Art

 

Gesetzliche Erbfolge versus gewillkürte Erbfolge

Soweit die gesetzliche Erbfolge auch dem Willen des Erblassers entspricht, besteht kein eigentlicher Handlungsbedarf. Andernfalls sollte der Nachlass aktiv gestaltet werden. Folgenden Fragestellungen ist nachzugehen:
 

 

 

 

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