Letzte Änderung: 31.03.2020

Checkliste BVG-Kapitalbezug oder BVG-Rente?

 

Die Altersleistungen der betrieblichen Vorsorge können Sie nach den gesetzlichen Möglichkeiten entweder als Rente oder als Kapital beziehen. Jede Bezugsform hat Vorteile und Nachteile. Diese Checkliste hilft Ihnen, beim Bezug Ihres Vorsorgekapitals richtig zu entscheiden.

 

Gesetzlicher Spielraum

Nach dem Bundesgesetz über die betriebliche Vorsorge «BVG» wird die Altersleistung grundsätzlich als Rente ausgerichtet (Art. 37 Abs.1 BVG). Der Versicherte kann jedoch von seiner Vorsorgeeinrichtung verlangen, dass mindestens 25% seines Alterskapitals als Kapital ausbezahlt wird. Nur 75% des Alterskapitals würde dann in eine Rente umgewandelt. Das BVG erlaubt den Vorsorgeeinrichtungen in ihrem Reglement vorzusehen, selbst das gesamte Altersguthaben als Kapital auszuzahlen (BVG Art. 37 Abs. 4).

       Hinweis: Beachten Sie das Vorsorgereglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung.

 

Besteuerung der Rente

Die BVG-Rente ist voll steuerbares Einkommen. Erzielen Sie neben der Rente erhebliches übriges Einkommen oder ist Ihre Rente selbst erheblich? Dann ist der effektive Steuersatz, zu welchem die Rente besteuert wird, entsprechend hoch.

 

Besteuerung eines Kapitalbezugs

Kapitalbezüge werden gesondert vom übrigen Einkommen besteuert. Dabei erfolgt die Besteuerung privilegiert, also zu einem vergleichsweise tiefen Steuersatz, der aber dennoch von der Höhe des Kapitalbezugs abhängig ist.

 

Vorteile eines Rentenbezuges

 

Nachteile eines Rentenbezuges

 

Vorteile eines Kapitalbezuges

 

Nachteile eines Kapitalbezuges​

 

Umstände, die einen Rentenbezug nahelegen

 

Umstände, die einen Kapitalbezug nahelegen

 

Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile

 

Die salomonische Lösung: Teils Rente, teils Kapital