Checkliste BVG-Einkauf?
Ein freiwilliger BVG-Einkauf erfolgt aus privaten Mitteln und stellt einen Anlageentscheid dar, der häufig steuerlich motiviert ist. Die vorliegende Checkliste weist auf verschieden Punkte hin, die bei einem BVG-Einkauf zu beachten sind.
Besteht überhaupt eine Einkaufsmöglichkeit?
Das BVG-Einkaufspotential, falls vorhanden, kann entweder dem Vorsorgeausweis entnommen werden oder muss bei der Vorsorgeeinrichtung angefragt werden.
Das Hauptmotiv: Steuerersparnis
Der Einkaufsbetrag ist vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. Bei einer hohen prozentualen Steuerbelastung ist die mögliche Steuerersparnis oftmals beträchtlich. Hinzu kommt, dass ein Einkauf das steuerbare Vermögen und damit die Vermögenssteuer reduziert. Ausserdem fallen die laufenden Erträge auf dem eingekauften Betrag ebenfalls steuerbefreit an.
Wenn das BVG-Altersguthaben im Vorsorgefall als Kapital bezogen wird ist ein solcher Kapitalbezug steuerprivilegiert. Aber auch bei einem Rentenbezug fällt die Besteuerung oftmals tiefer aus, als dies für das aktuelle Erwerbseinkommen der Fall ist (tieferer Steuersatz aufgrund eines tieferen Einkommens).
Der Steuereffekt eines BVG-Einkaufs ist umso grösser, je kürzer der Zeitraum bis zum Bezug des Alterskapitals als Rente oder Kapital.
Die Steuerrendite hängt massgeblich davon ab, wie gross die Steuerersparnis bei einem Einkauf ist im Vergleich zur Steuer beim Bezug des Vorsorgevermögens (sei es bei einem Bezug in Form einer Rente oder als Kapital).
Allenfalls ist ein Einkauf zwecks Steigerung des Steuereffektes auf zwei oder mehr Jahre zu verteilen (optimierte Ausnützung des Bruchs der Steuerprogression).
Hinweis: Der EP-Rechner "Steuereffekt auf PK-Einkauf" quantifiziert die mögliche Steuerersparnis aufgrund eines PK-Einkaufs.
Regel: Meistens resultiert bei einem PK-Einkauf eine nahezu risikolose Rendite auf dem Einkauf, welche die Rendite von risikolosen Bundesanleihen deutlich übertrifft. Diese "Steuerrendite" fällt zusätzlich zur Rendite auf dem eingekauften Kapital an!
Bei einem BVG-Einkauf ist darauf zu achten, dass der Steuereffekt optimal ist, d.h. auch der letzte Franken der einbezahlt wird, würde bei einem Nichteinkauf noch erheblich besteuert. Entsprechend ist ein BVG-Einkauf in die gesamte Steuerplanung einzubauen.
Tipp: Mit dem Steuerrechner sind jeweils zwei Berechnungen anzustellen, einmal ohne BVG-Einkauf und einmal mit BVG-Einkauf. Die Differenz beider Steuerberechnungen kann ins Verhältnis gesetzt werden zur Höhe des BVG-Einkaufs, um festzustellen, wie viel Prozent Steuern eingespart werden können.
Tipp: Steuerpflichtige im Alter ab 50 Jahren, sollten auf jeden Fall die Möglichkeit eines BVG-Einkaufs näher prüfen. In vielen Fällen drängt sich ein solcher Einkauf v.a. aus steuerlichen Motiven auf.
Weitere Motive für einen Einkauf
Neben primär steuerlichen Motiven können auch verschiedene weitere, v.a. versicherungs- bzw. vorsorgetechnische Gründe für eine PK-Einkauf sprechen, wie:
- Verbesserung der Vorsorge im Alter, v.a. bei geplantem Rentenbezug
- Verbesserung des Vorsorgeschutzes des Ehepartners, wenn durch den Einkauf z.B. eine spätere Witwenrente höher ausfällt (insbesondere bei Ehegatten mit grosser Altersdifferenz).
- PK-Einkauf als Teil der Nachlassplanung.
- PK-Einkauf als Teil der Vermögensplanung bzw. –anlage im Alter, v.a. für Versicherte, die sich nicht mit Finanzangelegenheiten beschäftigen wollen oder nicht beschäftigen können.
Voraussetzungen für einen Einkauf
- Zunächst muss überhaupt ein Einkaufspotential vorliegen. Ein allfälliges Einkaufspotential ist entweder auf dem Vorsorgeausweis ausgewiesen oder wird sporadisch von der Vorsorgeeinrichtung mitgeteilt. Andernfalls kann das Bestehen eines Einkaufpotentials bei der Vorsorgeeinrichtung angefragt werden.
- Einkaufspotential kann sich aus einer Reihe von Gründen ergeben wie, Lohnerhöhung, Auslandaufenthalte mit Versicherungslücke, Scheidung , Ausdehnung des versicherten Salärs durch den Arbeitgeber etc.
- Ist bereits einmal Alterskapital bezogen worden, z.B. zwecks Amortisation von Hypotheken, so muss dieser Vorbezug zunächst zurückgeführt werden, bevor ein Einkauf erfolgen kann.
- Auf jeden Fall ist ein geplanter Einkauf mit der Vorsorgeeinrichtung rechtzeitig vor Jahresende abzustimmen.
- Sperrfrist von drei (3) Jahren
- Soll ein Kapitalbezug innert drei Jahren seit dem Einkauf in die Pensionskasse erfolgen, so bleibt ein Einkauf steuerlich unwirksam, da die steuerliche Abzugsfähigkeit rückgängig gemacht wird. Es gilt keine "first in first out" Regel!
- Vorbehalten bleibt ein Einkauf zwecks Wiederauffüllung des BVG-Altersguthaben infolge Scheidung.
Mögliche Nachteile
Mögliche Nachteile bei einem BVG-Einkauf sind folgende:
- Es erfolgt eine weitere Konzentration des Vermögens auf das PK-Vermögen, das für viele Haushalte bereits das grösste Aktivum ist.
- Ein Einkauf schränkt die Flexibilität der Anlagemöglichkeiten ein, auch wenn z.B. im Rahmen des WEF oder bei Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit ein späterer Bezug wieder möglich ist.
- Falls eine Pensionskasse in Unterdeckung ist oder schlecht wirtschaftet kann ein Einkaufsbetrag ebenfalls von Sanierungsmassnahmen oder wirtschaftlichen Verlusten betroffen sein.
- In der Regel werden Einkaufsbeträge als überobligatorisches Kapital erfasst und damit bei einer späteren Umwandlung in eine Rente möglicherweise mit einem tieferen Umwandlungssatz verrentet als dies der Fall wäre, wenn dieses Kapital dem obligatorischen Kapital zugerechnet würde. Damit muss möglicherweise eine Quersubventionierung von anderen Versicherten hingenommen werden.
- Möglicherweise ist der Einkaufsbetrag im Todesfall des Versicherten verloren, weil es unter Umständen nicht rentenbildend ist oder nicht im Rahmen eines Todesfallkapitals an die Erben zurückfliesst. Die Folgen eines Einkaufs im Todesfall des Versicherten sollten daher vor einem PK-Einkauf sorgfältig abgeklärt werden.