Checkliste Vorsorge- und Pensionierungsplanung
Die Sparanstrengungen während der Phase der Erwerbstätigkeit und die finanzielle Situation im Ruhestand stehen sehr oft in einem engen Zusammenhang. Ist der Zeitpunkt der Pensionierung wesentlich von den finanziellen Möglichkeiten geprägt, so sind v.a. folgende Punkte zu beachten.
Sparrate in der 2. und 3. Säule
Das Ansparen während der Erwerbstätigkeit erfolgt im Hinblick auf den späteren Ruhestand. Oft wird das Ziel verfolgt, den aktuellen Lebensstandard auch im Ruhestandsalter fortzusetzen. Eine hohe Sparrate ist heutzutage insbesondere aufgrund folgender Faktoren angesagt: Nachhaltig tiefe Realverzinsung von Kapitalmarktanlagen und BVG-Guthaben; Senkung der Umwandlungssätze in der 2. Säule; Trend zu Langlebigkeit; Fragezeichen bei der zukünftigen Belastbarkeit staatlicher Rentensysteme.
Hinweis: s. auch Checkliste Sparen
- Bin ich mir bewusst, welches Einkommen bzw. welches Vermögen ich im Ruhestand haben sollte, um den gewohnten Lebensstandard fortführen zu können?
- Sollte ich zusätzliche Sparanstrengungen tätigen, um meine Vorsorgesituation im Alter zu verbessern?
- Welche Einkommenslücke habe ich im Alter und kann ich eine allfällige Lücke durch Verzehr von Vermögen abdecken?
Hinweis: überprüfe die persönliche Vorsorgesituation mit dem Tool EP Analyzer.
- Habe ich die Möglichkeit eines Pensionskasseneinkaufs evaluiert und macht ein Pensionskasseneinkauf für mich Sinn?
Hinweis: s. Checkliste Pensionskasseneinkauf
Dauer der Erwerbstätigkeit
Die Phase der Erwerbstätigkeit und des Ruhestands stehen in einer Scherenbewegung zu einander: Mit jedem weiteren Jahr der Erwerbstätigkeit muss ein Ruhestandsjahr weniger finanziert werden und es kann zusätzlich angespart werden. Bei früherem Ruhestand muss eine längere Periode finanziert werden und die Ersparnisbilding fällt weg. Es besteht also eine gewisse Hebelwirkung, die v.a. bei vorzeitigem Ruhestand eine vorsichtige Finanzplanung erfordert.
Regel: pro Jahr Frühpensionierung muss mit einer Rentenkürzung von mindestens ca. 5% gerechnet werden.
Bei einem Ruhestand vor dem ordentlichen AHV-Rentenalter muss die AHV-Beitragsprämie finanziert werden. Die Höhe der AHV-Prämie wird aufgrund des Vermögens und des Renteneinkommens ermittelt.
Hinweis: s. Berechnungstool der SVA : http://www.bsv.admin.ch/themen/ahv/berechnung_nichterwerbstaetige/
Zusätzlich zur AHV-Prämie für Nichterwerbstätige muss zudem auch die Rentenlücke bis zum Anspruch auf AHV finanziert werden.
- Ist mir bewusst, wie sich die Dauer der Erwerbstätigkeit auf meinen Ruhestand auswirkt?
Hinweis: Bestimme die Auswirkungen eines vorgezogenen oder eines aufgeschobenen Ruhestandes mit dem Tool Easypension Analyzer.
Vorteile einer stufenweisen Pensionierung
Eine stufenweise Pensionierung hat eine Reihe finanzieller und anderer Vorteile:
- Das Entsparen bzw. ein Vermögensverzehr aufgrund einer "Vorsorgelücke" kann verzögert oder gar aufgeschoben werden.
- Der Vorsorgeschutz in der 2. Säule kann voll aufrechterhalten werden, wenn die Beschäftigung immer noch 50% einer Vollzeitbeschäftig beträgt (s. BVG Art. 33a) und das Vorsorgereglement dies vorsieht (allerdings sind die Beiträge von dem weiterversicherten Saläranteil von der Beitragsparität ausgenommen, d.h. der Arbeitnehmer muss die anteiligen Arbeitgeberbeiträge selber tragen).
- Steuerlich fällt man wahrscheinlich in eine tiefere Steuerprogression und spart dadurch Steuern.
- Ein reduziertes Arbeitspensum ist nachhaltiger. Das Arbeitsvolumen kann den verfügbaren Kräften angepasst werden, was der Gesundheit förderlich ist.
- Mit einem reduzierten Arbeitspensum kann die Arbeitstätigkeit möglicherweise auch über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus fortgeführt werden, was steuerliche und finanzielle Vorteile hat.
- Mit der Beantragung eines Rentenaufschubes bei der AHV kann die AHV-Rente erhöht werden (dies ist allerdings unabhängig von der Erwerbssituation möglich).
- Der letzte Schritt in die volle Ruhestandsphase erfolgt weniger abrupt.
Finanzielle Aspekte vor dem Ruhestand
Die Bezüge der 2. und 3. Säule können unter Umständen steuerlich optimiert werden, indem sie z.B. gestaffelt über mehrere Steuerjahre erfolgen.
Bei eigener Liegenschaft: Es kann steuerlichvorteilhaft sein, eine umfassende Renovation einer Liegenschaft vorzunehmen, wenn die Einkommensverhältnisse noch sehr gut sind.
Die Strukturierung von Hypotheken sollte rechtzeitig vor dem Ruhestand geregelt werden, wenn die Bedingungen aus Sicht des Finanzinstituts (Tragbarkeitsberechnung!) noch gut sind. Hypothekarverträge mit langen Laufzeiten können die finanzielle Langfristplanung erleichtern.
Finanzielle Situation bei Ruhestand: Goldene Regel
Die finanzielle Situation zum Zeitpunkt des Ruhestandes sollte idealerweise so sein, dass der gewohnte Lebensaufwand für den Rest des Lebens gesichert ist (keine "Rentenlücke", also keine Differenz zwischen Renteneinkommen und Lebensaufwand). Es sollte also eine der folgenden Formeln gelten oder eine Kombination davon:
AHV + Renteneinkommen = Lebensaufwand
oder
Vermögen (frei verfügbar) = mindestens 20 x Rentenlücke
Beispiel: Die AHV betrage CHF 24'000 pro Jahr, die BVG-Rente CHF 40'000 pro Jahr, das gesamte Renteneinkommen betrage also insgesamt CHF 64'000 pro Jahr. Der Lebensaufwand betrage CHF 80'000 pro Jahr. Die Rentenlücke beträgt demnach CHF 16'000 pro Jahr. Das frei verfügbare Vermögen sollte mindestens 20x die Rentenlücke betragen, also CHF 320'000 oder mehr.
Strukturierung des Bezugs der Altersleistungen
Die Regelungen der drei Säulen (AHV, BVG sowie der individuellen Vorsorge) bieten eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten, die alle zusammen betrachtet werden sollten:
- Soll ich die AHV vorbeziehen?
- Soll ich die AHV aufschieben?
- Wann soll ich das Säule 3a-Konto oder meine Säule 3a-Konti (wenn mehrere vorliegen) auflösen? – Hinweise: frühestens ab Alter 60 für Männer und Alter 59 bei Frauen; bei vollständiger Einstellung der Erwerbstätigkeit sind Säule 3a-Konto auzulösen.
- Soll ich eine Teilpensionierung prüfen und mein Alterskapital bereits teilweise beziehen?
- Soll ich bei einer Teilpensionierung die Weiterversicherung des bisher versicherten Lohnes beantragen?
- Soll ich eine "ordentliche" Pensionierung anstreben?
- Soll ich meine Pensionierung und eventuell auch den Bezug der Altersleistungen aufschieben?
- Soll ich eine BVG-Rente beziehen oder einen Kapitalbezug vornehmen oder eine Kombination von beidem?
Die oben erwähnten Fragestellungen sind zudem unter Mitberücksichtigungder gesamten Vermögenssituationund des mutmasslichen Lebensaufwandes zu betrachten. Auch die Anwartschaften des Ehepartners bzw. der Ehepartnerin sind zu berücksichtigen. Ebenso können Erbanwartschaften sowie gegebenenfalls die finanziellen Interessen von Nachkommen berücksichtigt werden.
Hinweis: s. auch Tool Entscheidungsbaum: Kapital oder Rente?
Lebensaufwand im Alter / Budget im Ruhestand
Das gesetzliche Rentenziel strebt eine Rentenabdeckung durch AHV und BVG-Rente von 60% des letzten Jahresbruttoeinkommens an. Einzelne Lebenshaltungskosten werden im Ruhestand wegfallen (Kosten für Pendeln, Arbeitskleider, auswärtige Verpflegung, AHV-Beiträge, BVG-Beiträge, vermutliche tiefere Steuerbelastung, etc.). Andere Kosten mögen dazu kommen (Hobby, Reisen, höhere Gesundheitskosten, etc.). Andere Kosten könnten sich verändern (z.B. die Wohnkosten bei Veränderung der Wohnsituation).
Hinweis: S. Checkliste: Budgetplanung im Alter und das Tool Budgetplanung
Eckdaten für die Ruhestandsplanung
Männer:
Alter 58: Normalerweise frühestmöglicher Bezug von Altersleistungen aus der 2. Säule
Alter 60: Frühestmöglicher Bezug von Kapital aus der Säule 3a
Alter 63: Frühestmöglicher Vorbezug der AHV
Alter 65: Ordentliches AHV-Rentenalter; normalerweise auch ordentliches BVG-Rentenalter
Alter 70: Spätmöglichstes Alter für Aufschub AHV sowie für Einzahlungen in Säulen 2&3a
Frauen:
Alter 58: Normalerweise frühestmöglicher Bezug von Altersleistungen aus der 2. Säule
Alter 59: Frühestmöglicher Bezug von Kapital aus der Säule 3a
Alter 62: Frühestmöglicher Vorbezug der AHV
Alter 64: Ordentliches AHV-Rentenalter; normalerweise auch ordentliches BVG-Rentenalter
Alter 69: Spätmöglichstes Alter für Aufschub AHV sowie für Einzahlungen in Säulen 2&3a
Kann ich mir eine vorzeitige Pensionierung leisten?
Mit dem Tool Easypension Analyzer können die Auswirkungen einer Frühpensionierung oder eines Aufschubs der Pensionierung unter einer Reihe von Annahmen und aufgrund der konkret massgeblichen Verhältnisse berechnet werden. Dabei kommt einer sorgfältigen Budgetplanung eine grosse Bedeutung zu. Das Tool Budgetplanung unterstützt diesen Prozess und sollte vorzugsweise benutzt werden, bevor der EP Analyzer verwendet wird.