Letzte Änderung: 25.05.2019

AHV - Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bezweckt eine minimale finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall des Versicherten sowie des Versicherten selbst bei Erreichen des Ruhestandsalter mittels monatlicher Rentenzahlungen.

Die AHV wird zu rund 70% von den Erwerbstätigen und den Arbeitgebern im sogenannten „Umlageverfahren“ finanziert. Dabei finanzieren die aktuell Beitragspflichtigen (im Wesentlichen die Erwerbstätigen) die Personen im Ruhestand sowie die weiteren Leistungsberechtigten (Witwen, Waisen). Rund 30% der Finanzierung entfallen auf Bundesbeiträge, einen Anteil auf der Mehrwertsteuer, den Kapitalertrag auf dem AHV-Fond sowie einige weitere Einnahmen.

Die AHV-Rentenanwartschaft wird im Wesentlichen über die beitragspflichtige Zeit, die beitragspflichtigen Einkommen sowie weitere Faktoren bestimmt (v.a. Erziehungsgutschriften). Bei sehr gut verdienenden Versicherten wird die AHV jedoch ab einem bestimmten Einkommen zur Steuer. D.h., dass die AHV auch eine stark umverteilende Funktion hat, indem unter Umständen nicht alle Einkommensbestandteile auch tatsächlich rentenbildend sind. Auch AHV-pflichtiges Einkommen von Rentnern ist nicht mehr rentenbildend und wird zur reinen Steuer für diese Beitragspflichtigen.

Das finanzielle Gleichgewicht der AHV ist stark gefährdet, da der AHV-Fond vor allem aufgrund der demografischen Entwicklung (vergleichsweise weniger Beitragszahler bei mehr Anspruchsberechtigten bei gleichzeitig steigender Lebenserwartung) schnell schmilzt. Die möglichen Stellschrauben für eine Stabilisierung sind vor allem folgende:

Eine Erhöhung der AHV-Beiträge würde in erster Linie die Erwerbstätigen und damit vor allem die junge Generation treffen, was unter den Umständen politisch aus verschiedenen Gründen problematisch  ist. Auch eine Kürzung der Rentenleistungen ist politisch kein gangbarer Weg. Eine Erhöhung des Rentenalters ist wohl der nahe liegendste, sachlichste, nachhaltigste und substanziellste Lösungsansatz .