Letzte Änderung: 10.06.2019

Checkliste: Budgetplanung im Ruhestand  

(s. auch folgende Checklisten: «BVG: Kapital oder Rente?», «Sparen»)

Der Finanzhaushalt verändern sich im Ruhestand  verschiedentlich. Auf diesen Zeitpunkt hin sollte schon vorher eine Überprüfung und umsichtige Planung erfolgen. Diese Checkliste zeigt auf, welche Gesichtspunkte v.a. zu berücksichtigen sind.

 

Einkommenssituation im Ruhestand

Mit Beginn des Ruhestandes vermindert sich das wiederkehrende Einkommen in der Regel erheblich. An die Stelle des regelmässigen Erwerbseinkommens tritt das Renteneinkommen und allenfalls der planmässige Verzehr von Vermögen, v.a. auch dann, wenn Vorsorgevermögen als Kapital bezogen wurde.

Bei einer geringen Fortführung der Erwerbstätigkeit lässt sich der finanzielle Spielraum oftmals vorteilhaft erweitern bzw. ein Vermögensverzehr hinausschieben:

Wegfallende Lebenshaltungskosten im Ruhestand

Mit der Beendigung der Erwerbstätigkeit fallen gewisse Kosten weg. Dazu gehören die Kosten für den Arbeitsweg (Abonnemente für öffentliche Verkehrsmittel oder Benzin- und Parkkosten, etc.). Auch die vergleichsweise hohen Kosten für die auswärtige Verpflegung fallen weg.

Weitere berufsbedingte Kosten z.B. für repräsentive Kleidung oder Arbeitskleidung fallen weg.

Beispiel: Erhöht sich das steuerbare Vermögen durch einen BVG-Kapitalbezug von CHF 0 auf CHF 1 Million, so belaufen sich die jährlich wiederkehrenden Vermögenssteuer dadurch auf ca. CHF 2'000. Erhöht sich hingegen das steuerbare Vermögen von CHF 1 Million auf CHF 2 Millionen, so belaufen sich die Vermögenssteuern auf dieser zusätzlichen Million auf ca. CHF 4'000 pro Jahr (Bsp. Kanton Zürich, verheiratet, ohne Konfession).

 

Neue Ausgabenposten im Ruhestand

Mit dem Ruhestand verändert sich die Lebensgestaltung allenfalls erheblich, was durchaus auch mit Mehrkosten wie z.B. für die Ausübung von Hobbies oder vermehrter Reisetätigkeit verbunden sein kann. Auch die nicht von der Krankenkasse übernommenen Ausgaben für die Gesundheit können sich im Alter generell erhöhen.

 

Revision der Bedürfnisse im Ruhestand

Der Beginn des Ruhestandes stellt einen opportunen Zeitpunkt dar, alle Ausgaben hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und ihrer Höhe einer Prüfung oder einem Vergleich zu anderen Produzenten oder Dienstleistern zu unterziehen.

Der Umstand, mehr Zeit zur Verfügung zu haben, erlaubt es, diverse Angebote ausserhalb der teuren Spitzennachfrage zu günstigeren Bedingungen nachzufragen.

Insbesondere sollte auch unter finanziellen, gesundheitlichen und sozialen Aspekten geprüft werden, ob eine neue Wohnform angestrebt werden soll.

Hinweis: s. auch "Checkliste Sparen" sowie Informationen: Wohnen im Alter.

Einmalige Sonderposten

Viele frische Ruheständler benutzen den Beginn des Ruhestandes für längere, umfassende Reisen. Diese Reisekosten sollten bei der Planung des Ruhestandes berücksichtigt werden

Hinweis: s. auch "Checkliste Auslandreisen"

Was tun, wenn es nicht reicht?

Nicht alle Rentner verfügen über eine üppige Rente oder reichlich Vermögen.

In diesem Fall sind die Lebenshaltungskosten und Lebensumstände einer rigorosen Überprüfung zu unterziehen.

Die Berechtigung zum Bezug von Ergänzungsleistungen ist zu überprüfen. Das Merkblatt 5.01 der AHV gibt Auskunft über die Voraussetzungen (s. https://www.ahv-iv.ch/p/5.01.d ).

Der Bezug zu Ergänzungsleistungen führt auch zur Möglichkeit der Befreiung von der Gebührenpflicht für Radio und Fernsehen. Ein entsprechendes Gesuch muss der Billag AG unter Beilage der Bestätigung der zuständigen Stelle für Ergänzungsleistungen eingereicht werden.

Auch auf Stufe Kanton und/oder Gemeinde besteht unter Umständen das Recht auf kantonale Beihilfen oder Gemeindezuschüsse.

Lebensabend im Ausland?

Soweit es die übrigen Lebensumstände und persönlichen Vorstellungen zulassen, kann auch die Verlegung des Lebensmittelpunktes ins Ausland erwogen werden, wo vielfach ein Schweizerisches Renteneinkommen einen komfortableren Lebensstil erlaubt als in der Schweiz. So belaufen sich z.B. die Lebenshaltungskosten in ausgewählten Ländern auf folgende Prozentsätze gemessen am Schweizer Niveau (100%):

 

Nachbarländer

 

Diverse europ. Länder:

 

Diverse Länder ausserhalb Europas

 

Deutschland

60%

Spanien

50%

USA

64%

Frankreich

63%

Ungarn

35%

Brasilien

34%

Italien

59%

Rumänien

30%

Marokko

31%

Österreich

60%

Zypern

50%

Indien

21%

 

Bei vorzeitiger Pensionierung (vor AHV-Alter), ohne Vorbezug der AHV-Rente

Bei einer vorzeitigen Pensionierung ist zu beachten, dass die AHV-Beitragspflicht bis zum Bezug einer AHV-Rente grundsätzlich fortbesteht. Die entsprechenden Kosten sind zu budgetieren: S. dazu AHV-Merkblatt 2.03 Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO

Die AHV-Beiträge von Nichterwerbstätigen lassen sich auch über einen der folgenden Links berechnen:

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/informationen/versicherte/ahv.html#-966346586

https://www.svasg.ch/de/online-schalter/berechnungstools/online-berechnungen/ne.php

 

Hypotheken im Alter

Für Personen im Ruhestand kann aufgrund der Tragbarkeitsrechnungen die Fortführung einer Hypothek, insbesondere aber auch eine Erhöhung, problematisch sein. Mit Vorteil bestehen im Ruhestand keine "zweite Hypotheken", welche amortisationspflichtig sind.

Wohnen im Alter und Beratungsangebote für Senioren

Zunehmend finden sich innovative Wohnkonzepte für Senioren. Einige hilfreiche Internetseiten und weitere Quellen finden Sie nachstehend aufgelistet:

Förderstiftung für Wohn- und Betreuungsangebote fürs Älterwerden in der deuschsprachigen Schweiz: www.age-stiftung.ch

Wohnformen/Wohnpartnerschaften: www.wohnform50plus.ch

Tertianum: https://www.tertianum.ch/de

Zentralschweiz, Luzern:  www.wohnfragenimalter.ch

Altersgerechtes Bauen:  www.wohnenimalter.ch

"Zukunftswohnen" (entwickelt mit Interessentengruppen, Gemeinden und Investoren in enger Zusammenarbeit mit künftigen Bewohnerinnen und Bewohnern passende Wohnangebote für Singles und Paare in der zweiten Lebenshälfte, Wohnangebote für Menschen, die sich – als Alternative zum Alleinwohnen oder zum betreuten Wohnen – für ein selbstbestimmtes und gemeinschaftsorientiertes Wohnen entscheiden): www.zukunftswohnen.ch

 

 

Liquiditätsplanung

Soweit das regelmässige Renteneinkommen die Lebenshaltungskosten nicht vollständig deckt, muss die Differenz durch Vermögensverzehr gedeckt werden. Ein systematischer Verbrauch von Vermögen zwecks Abdeckung einer "Rentenlücke" ist ein delikates Unterfangen, zumal sich eine solche Planung (v.a. bezüglich der Lebensspanne, aber auch bezüglich Anlagerenditen oder Entwicklung der Lebenshaltungskosten) nicht einfach nur an statistischen Grössen orientieren kann. Es empfiehlt sich, eine solche Planung sorgfältig und mit gesunden Margen vorzunehmen und eiserne Ausgabendisziplin beim Lebensaufwand einzuhalten, um eine nachhaltige finanzielle Ruhestandsplanung zu gewährleisten.

 

 

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