Letzte Änderung: 01.06.2019

Checkliste: Immobilienkauf ab Plan

Bei einem Immobilienkauf ab Plan sind - nebst allen anderen zu berücksichtigenden Faktoren (s. weitere Checklisten) - eine Reihe von Besonderheiten zu beachten. Die vorliegende Checkliste weist auf die wichtigsten  Aspekte hin.

 

Bei einem Immobilienkauf ab Plan gibt es die zu erwerbende Immobilie entweder noch gar nicht oder diese ist erst im Bau. Es sind v.a. zwei Haupttypen zu unterscheiden:

Die häufigste Form: Der Verkäufer ist Grundeigentümer und Ersteller in einem, d.h. Kaufvertrag und Werkvertrag werden kombiniert, sei es in einer oder in zwei Vereinbarungen. Zusätzliche Komplexitäten und Risiken ergeben sich bei einer Gesamtüberbauung mit Stockwerkeigentum.

Sind Grundeigentümer und Erstellter der Immobilie nicht identisch, dann sind zwei unabhängige Verträge abzuschliessen (je ein Kaufvertrag und Werkvertrag).

 

Eigentümer:

Art des Eigentums:

Voraussetzungen zum Bauen:

Bei im Bau befindlichen Immobilien:

Bei Stockwerkeigentum:

Dienstbarkeiten (Servitute) und Grundlasten:

Handwerkerpfandrechte:

Hinweis: Nach Art.  837 Ziffer 3 ZGB haben Handwerker ein gesetzliches Pfandrecht für ihre Leistungen. Nach Art. 839 ZGB können die Handwerker bis vier Monate nach Fertigstellung ihrer Arbeiten eine Eintragung verlangen.

Steueraspekte:

 

Währendem bei einem reinen Grundstückkauf die Bonität des Verkäufers im Allgemeinen nicht von Bedeutung ist (Achtung aber bezüglich einer möglichen Mithaftung der Liegenschaft für eine Grundstückgewinnsteuer, s. oben!), ist die Prüfung des Erstellers (Generalunternehmer/Promotor) sowohl aus rechtlicher als auch aus wirtschaftlicher bzw. technischer Sicht bedeutsam:

 

Der Verkäufer einer geplanten Baute wird den Käufer in vielen Fällen für die Finanzierung des Projekts einbinden wollen.  Wird der Käufer zu erheblichen Teilzahlungen verpflichtet, so sind gewisse Vorsichtsmassnahmen geboten, da sonst der Verlust solcher Zahlungen bzw. Doppelzahlungen drohen. Mögliche Risiken sind z.B.:

Vorsichtsmassnahmen:

 

Es empfiehlt sich, Kaufverträge und/oder Werkverträge durch einen Experten prüfen zu lassen. Kritische Aspekte sind insbesondere folgende:

 

Es empfiehlt sich, für die Bauabnahme einen Experten beizuziehen, der Baumängel spezifiziert. Später entdeckte Mängel sollten immer schriftlich gemeldet werden. Schlusszahlungen zurückhalten, solange Mängel nicht vollständig behoben sind oder auf ein Sperrkonto einzahlen.

 

 

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