Letzte Änderung: 01.06.2019

Recht & Steuern

Die Rechtsordnung regelt das Zusammenleben von Menschen. Das Recht bestimmt und klärt die Verhältnisse zwischen den Menschen und den vom Recht geschaffenen Institutionen wie Aktiengesellschaften, Vereine, Stiftungen, staatliche Institutionen etc. Es regelt und definiert Ansprüche gegenüber anderen Personen, Eigentumsrechte an beweglichen, unbeweglichen und immateriellen Vermögen, an Rechten und Pflichten sowie das Vorgehen im Streitfall und bei der Durchsetzung von Ansprüchen.

Das Privatrecht regelt in erster Linie das Verhältnis zwischen den Privatpersonen selbst sowie jenes zwischen Privatpersonen und (privaten) juristischen Personen, wie z.B. einer Aktiengesellschaft. Die wichtigsten Erlasse hier sind das Zivilgesetzbuch, ZGB, und das Obligationenrecht, OR.

Das Öffentliche Recht regelt v.a. das Verhältnis zwischen staatlichen, also obrigkeitlichen Institutionen und den privaten Personen, seien dies natürliche oder juristische Personen. Die Besonderheit des Öffentlichen Rechts besteht vor allem in den besonderen Befugnissen des Staates und dessen Machtstellung gegenüber dem Einzelnen (Bürger). Dabei sind die privaten Personen dem Staat untergeordnet ("Subordinations-Verhältnis"). Diese Machtstellung kommt z.B. darin zum Ausdruck, dass der Staat für seinen Haushalt von den privaten Personen und Gesellschaften Steuern erheben kann oder im Gewaltmonopol bei der polizeilichen Durchsetzung des Rechts.

Verschiedne Bereiche der Vorsorge sind rechtlich stark reglementiert (Gesundheitswesen, Sozialversicherungsrecht, Berufliche Vorsorge, Privatversicherungen, etc.).

 

Weiterführende, zentrale Themen zu Recht und Steuern (in Vorbereitung):