Letzte Änderung: 22.09.2019

EL – Ergänzungsleistungen

Ergänzungsleistungen sind Rechtsansprüche der Versicherten auf zusätzliche Leistungen zur AHV oder IV in jenen Fällen, in welchen Rentenbezüger ihre minimalen Lebenskosten nicht decken können. Die Anspruchsberechtigung setzt allerdings voraus, dass der Wohnsitz in der Schweiz ist und die Bezüger über kein oder nur wenig Vermögen verfügen.

Es handelt sich bei den Ergänzungsleistungen nicht um Fürsorge oder Sozialhilfe.

Die Leistungen der EL bestehen in der Entrichtung von monatlich ausbezahlten Renten und/oder in der Übernahme von krankheits- oder behinderungsbedingten Kosten.

Die gesetzlichen Grundlagen des Bundesgesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) finden sich in der Systematischen Rechtssammlung des Bundes unter SR 831.30

Fragen und Antworten:

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/informationen-fuer/versicherte/el.html

Webseite des BSV:

https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Erg%C3%A4nzungsleistungen-EL

Anlaufstellen für die Beantragung von Ergänzungsleistungen:

https://www.ahv-iv.ch/de/Kontakte/Kantonale-Stellen-f%C3%BCr-Erg%C3%A4nzungsleistungen

Indikative Berechnung eines Anspruches auf der Webseite der pro senectute:

https://www.prosenectute.ch/de/dienstleistungen/beratung/finanzen/el-rechner.html